AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Vertragsinhalt

1.1 Diese Verkaufs–, Liefer– und Zahlungsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge des Verkäufers und Warenlieferungen. Die Bedingungen gelten auch für künftige Aufträge und Lieferungen.

1.2. Mündlich vereinbarte Abweichungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.3 Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote und Preise

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt oder von uns ein Lieferschein oder eine Rechnung erteilt wurde.

2.2 Die Preise des Verkäufers verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab dem Lager des Verkäufers.

2.3 Die in den Angeboten und den Aufträgen genannten Preise sind die jeweils gültigen Tagespreise, die nur als Richtpreise zu betrachten sind. Es werden ausschließlich die am Tag der Lieferung gültigen Preise berechnet.

3. Lieferzeiten und Fristen

3.1 Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ schriftlich bestätigt worden. Wir sind gleichwohl bemüht, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Lieferverzögerungen durch die von uns eingesetzten Transportunternehmen haben wir nicht zu vertreten.

3.2 Die Wahl der Versandart ist ausschließlich dem Verkäufer überlassen. Lieferung frei Haus bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfahrtsstraße. Das Abladen hat unverzüglich durch den Käufer zu erfolgen. Bei Anlieferung an einer Baustelle, behält sich der Verkäufer das Recht vor, auf Grund der erschwerten Abladebedingungen, einen Baustellenzuschlag zu berechnen. Angelieferte Pfandpaletten und Pfandverpackungen sind sofort zu tauschen. Nicht getauschtes und pfandpflichtiges Verpackungsmaterial wird berechnet.

4. Zahlung

4.1 Sämtliche Rechnungen des Verkäufers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

4.2 Nach Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels und erfolgter Mahnung ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

4.3 Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung im Rückstand, werden alle anderen noch ausstehenden Rechnungen sofort  zur Zahlung fällig. Skonti entfallen. Aufrechnungs– oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nicht zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gleich welcher Art  aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer an Dritte abzutreten.

4.4 Eine Zurückhaltung der Zahlung oder einer Aufrechnung wegen gegebenenfalls bestehender Gegenansprüche des Käufers, ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

4.5 Der Verkäufer ist in allen Fällen zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen nur bei ausreichender Bonität des Käufers gehalten und kann im Zweifelsfalle Lieferungen von Vorkasse von vorheriger Bestellung von Sicherheiten abhängig machen sowie erklären, dass Lieferung nur gegen Nachname erfolgt. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird eine solche nachträglich bekannt, kann der Verkäufer auch dann sofortige Zahlung verlangen, wenn dem Käufer ein Zahlungsziel gewährt wurde. In diesem Fall besteht daneben für den Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Mängel

5.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware sofort nach Empfang auf ihre Verwendbarkeit zu untersuchen. Die Unterlassung einer form– und fristgerechten Mängelrüge führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche.

5.2 Mängel der gelieferten Ware sind gegenüber des Verkäufers zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie der schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche  Mängel sind sofort bei Abnahme der Ware zu  rügen. In diesem Fall hat der Käufer die Ware zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Führt der Käufer regelmäßige Qualitätskontrollen durch oder ist ihm dies bei seinem Organisationsstand zuzumuten, so hat die Mängelrüge innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Tag der Annahme zu erfolgen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab Lieferung zu rügen. Bei nicht form– oder nicht fristgerechter Rüge gilt die Ware als genehmigt.

5.3 Proben gelten nur als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns dazu besonders Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt wurden.

5.4 Wenn der Käufer unsere Ware verändert, verwendet oder mit anderen Stoffen oder Waren anderer Lieferanten selbst vermengt, oder dieses durch andere tun lässt, gilt die Ware als genehmigt, es sei den, der Käufer weist nach, dass die Veränderung, Verwendung oder Vermischung den Mangel nicht herbeigeführt hat.

6.Haftung

6.1 Wegen des Mangels, den wir nach Ziff. 5.2 zu vertreten und schriftlich anerkannt haben, kann der Käufer nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder mangelfreie Ersatzlieferung verlangen.

6.2 Gewährleistungsansprüche eines Käufers verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens 2 Jahre nach Lieferung; bei Verwendung der Ware entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk nicht vor 5 Jahren.

6.3 Die Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unserer Erfüllungs– oder Verrichtungshilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auch im Fall der Lieferung nach Probe oder nach Muster ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder - Verbrauchern gegenüber – auf grobe Fahrlässigkeit oder auf  Verletzung von Leben und Körper und Gesundheit.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher - auch künftig entstehender - Forderungen gegen den Käufer, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

7.2 Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Käufer ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers gestattet.

7.3 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer weiter veräußert, so tritt der Käufer bereits jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab. Die Abtretung wird vom Käufer angenommen.

7.4 Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer beweglichen Sache verarbeitet, gilt folgendes: Wird die Ware mit einer anderen Ware, die dem Verkäufer nicht gehört, verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit Ware, die dem Verkäufer nicht gehört, verbunden, vermischt oder vermengt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Höhere Gewalt

Ist der Verkäufer an der Erfüllung seiner Verpflichtungen infolge Ereignisse Höherer Gewalt gehindert - gleichwohl, ob sie beim Verkäufer oder seinem Vorlieferanten eingetreten ist, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Höheren Gewalt stehen gleich Transportbehinderungen Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Streik, rechtmäßige Aussperrung und sonstige Arbeitskämpfe sowie alle sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und vom Verkäufer unverschuldeten Umstände. Sofern Höhere Gewalt oder nach Satz 2 gleichgestellt Ereignisse die Lieferung oder Leistung des Verkäufers wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sofern dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht mehr zumutbar ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird den Käufer über Höhere Gewalt und die gleichgestellten Umstände soweit möglich unverzüglich benachrichtigen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für Käufer und Verkäufer ist der jeweilige Sitz des Verkäufers.

9.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen materiellen Recht; die Anwendung des EU-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsklauseln gelten die INCOTERMS (2000).

10. Teilnichtigkeit

Sollt einer dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Statt der ungültigen Bedingung gilt die gesetzliche Vorschrift.

11. Datenschutz

Sämtliche Daten, die im Rahmen der Geschäftsanbahnung und im weiteren Verlauf anfallen, wie z.B. die Weitergabe von Versanddaten, sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

12. Datenverarbeitung

Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass wir personenbezogene Daten aus dem Vertragsverhältnis in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeiten.

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